Für Interessierte

Du möchtest Dich ehrenamtlich in unserer Stadt engagieren? Wir sind die junge Stimme der deutschen Wirtschaft. Dann werde Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren.

  • Vorteil 1: Belastbares Netzwerk
  • Vorteil 2: Politische Beteiligung
  • Vorteil 3: Gesellschaftliches Engagement
  • Vorteil 4: Persönliche Weiterentwicklung
  • Vorteil 5: Internationaler Austausch


Wirtschaftsjunioren LEverkusen/Rhein-BErg

Ohne persönliches Engagement geht nichts bei den Wirtschaftsjunioren Leverkusen/Rhein-Berg. Unsere Stärke resultiert aus der hohen Bereitschaft, ein Ehrenamt auszuüben. Nur wer sich einbringt und zeigt, dass er sich mit den Aufgaben und Zielen der Wirtschaftsjunioren identifiziert, wird Mitglied.

 

Bei einer Ihrer ersten Veranstaltungen, die Sie bei uns besucht haben, erhalten Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft, der eine ca. 6-monatige Gastmitgliedschaft vorangestellt ist. Der Vorstand berät nach Ablauf der Gastmitgliedschaft über die Aufnahme als Mitglied.

 

Wirtschaftsjunioren, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, gehen formlos in den Status eines “Fördermitglieds” über.

 

Mehrwert für Mitglieder:

  • Mit jungen Unternehmern sowie Führungskräften ehrenamtlich Projekte verwirklichen
  • Branchenübergreifende Erkenntnisse gewinnen
  • „Verwurzeln“ in der Region und darüber hinaus
  • Persönliche Entwicklung fördern durch
    • Eigenverantwortliches Handeln
    • Unternehmerisches Denken
    • Motivation von Teams
    • Umsetzung von erfolgreichen Projekten

Wir erreichen…

  • Meinungsbildner aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung
  • Regional und international engagierte Unternehmer
  • Knotenpunkt zu weiteren Netzwerken und IHK-Gremien
  • Knotenpunkt zu den weiteren WJ-Kreisen in Deutschland und der Welt

 

 Aufnahmekriterien

 

Beim Eintritt in die Mitgliedschaft bei den Wirtschaftsjunioren sollte man nicht älter als 38 Jahre sein und selbstständiger Unternehmer oder leitender Angestellter eines Unternehmens aus Leverkusen oder dem Rheinisch-Bergischen Kreis sein oder seinen Wohnsitz in den genannten Städten und Gemeinden haben.

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